Format |
125 x 125 mm |
Version |
feststehend/starr |
Material |
verzinktes Stahlblech |
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ausgestanztes Lochbild |
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Vorderseite PVC-Folie weiß mit schwarzer Schrift |
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4 Befestigungslöcher |
Ab dem 1. Januar 2023 tritt die neue Verordnung des ADR und RID zur Kennzeichnung von Tanks die mit einem Sicherheitsventil ausgestattet sind in Kraft.
Die Buchstaben «SV» müssen unauslöschbar und nach einer 15-minütigen Feuereinwirkung noch lesbar sein.
Das Kennzeichen muss die Mindestabmessungen von
250 x 250 mm haben.
ADR: Die Kennzeichen sind an beiden Längsseiten und am hinteren Ende von festverbundenen Tanks und an beiden Längsseiten und an jedem Ende von abnehmbaren Tanks anzubringen.
RID: Die Kennzeichen sind an beiden Längsseiten und an jedem Ende des Tankcontainers anzubringen.
Bei Tankcontainern mit einem Fassungsraum von weniger als 1.500 Litern dürfen die Kennzeichen entweder an beiden Längsseiten oder an beiden Enden angebracht werden.
Bei Tankcontainern mit einem Fassungsraum von weniger als 1.500 Litern dürfen die Abmessungen des Kennzeichens auf bis zu 120 x 120 mm verkleinert werden.