Statistisches Bundesamt (DESTATIS) und Reguvis Fachmedien
Stand
Januar 2025
Eigenschaften
17 x 24 cm, Softcover
ISBN
978-3-8462-1585-2
Informationstext
Die Kommission der Europäischen Union hat zum 1. Januar 2025 einige Änderungen der Kombinierten Nomenklatur beschlossen. In der Neuauflage des Warenverzeichnisses werden die Änderungen zum 1. Januar 2025 berücksichtigt und die Ausgabe 2024 ersetzt.
Das Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik – Ausgabe 2025 beinhaltet auch in diesem Jahr einige geänderte Warennummern bzw. Warenbezeichnungen. Zudem umfasst das Warenverzeichnis wie seine Vorjahresausgaben ein alphabetisches Stichwortverzeichnis sowie das aktuelle Länderverzeichnis für die Außenhandelsstatistik. Darüber hinaus sind die offiziellen „Allgemeinen Vorschriften“ sowie Anmerkungen zu Abschnitten und Kapiteln als relevante Regelungen für die Einreihung enthalten.
Das Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik entspricht in den Kapiteln 1 bis 97 vollständig der zolltariflichen und statistischen Nomenklatur der Europäischen Union (Kombinierte Nomenklatur), einer tief gegliederten Warennomenklatur, die sowohl den Erfordernissen des Gemeinsamen Zolltarifs als auch denen der Außenhandelsstatistik der Europäischen Union Rechnung trägt. Die inhaltliche Gestaltung der Kapitel 98 und 99 im Warenverzeichnis ist hauptsächlich auf nationale Gesichtspunkte ausgerichtet. Ihre Positionen dienen der vereinfachten Anmeldung von Waren, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Das Warenverzeichnis dient der Klassifizierung von Waren im grenzüberschreitenden Warenverkehr, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Europäischen Union (EU). Unternehmen, die Waren importieren oder exportieren, unterliegen dem Erfordernis, ihre Waren in die passende „statistische Warennummer“ einzureihen und diese in INTRASTAT-Meldungen (innerhalb der EU) oder Ausfuhranmeldungen (außerhalb der EU) anzugeben. Mit Hilfe dieser Klassifizierung wird die Statistik des Warenverkehrs mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Intrahandel) und mit den Drittländern (Extrahandel) erstellt und ist damit die Grundlage für die Darstellung von Außenhandelsergebnissen.