Wir liefern grundsätzlich nur zugelassenen und geprüften Atemschutz. Beachten Sie, dass ungeprüfte Masken z.B. für Feinstaub ebenso ungeeignet sind wie Fluchtfiltermasken, da sie keinen Atemschutz im Sinne des Arbeitsschutzes darstellen. Das Gleiche gilt auch, wenn z.B. Staubmasken gegen Gase und Dämpfe eingesetzt werden.
Die von uns gelieferten Filter bieten weitgehend Schutz, jedoch sind Spezial-Filter einzusetzen bei:
CO-Kohlenmonoxid, Hg-Quecksilber, NO-Nitrose Gase, Radioaktives Jod oder bei niedrigsiedenden Lösemitteln (AX-Filter).
Entnehmen Sie ggf. erforderliche, zusätzliche und vorgeschriebene Schutzausrüstung wie beispielsweise ATEM-SCHUTZ-VOLLMASKE oder gasdichte Schutzbrillen/Schutzanzüge den entsprechenden, stoffspezifischen Unfallmerkblättern für den Transport gefährlicher Güter. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Berufsgenossenschaft/ Gewerbeaufsicht, den Gefahrgutbeauftragten oder an die zuständige Gefahrgutstelle der örtlichen Industrie- und Handelskammer.
Abschließend weisen wir darauf hin, dass der Anwender die Verantwortung für die Kontrolle trägt, ob die verwendete Ausrüstung für den beabsichtigten Verwendungszweck geeignet ist.